/ MELDESTELLE


INTERNE MELDESTELLE NACH DEM HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ (HinSchG)

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der L.max GmbH oder im Zusammenhang mit unserem Unternehmen Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können Sie sich an die in Umsetzung des HinSchG eingerichtete Interne Meldestelle wenden.

Durch einen Hinweis an die Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Da die Abgabe einer Meldung oftmals kein leichter Schritt und häufig mit der Befürchtung verbunden ist, durch die Meldung Nachteile zu erleiden, regelt das HinSchG den Schutz von sog. Hinweisgebenden. Die hinweisgebenden Personen sind davor geschützt, dass ihnen aus der Meldung/dem Hinweis Nachteile entstehen. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. Erteilung von Abmahnungen, Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen) aufgrund einer Hinweiserteilung müssen unterbleiben.

Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die Interne Meldestelle. Sie tragen somit dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität der L.max GmbH zu sichern und regelkonformes Verhalten im Unternehmen zu stärken sowie für ein faires Miteinander zu sorgen. Auch nach einer internen Hinweisabgabe bleibt die Möglichkeit einer (weiteren) externen Hinweisabgabe bestehen.

Wir informieren Sie gemäß § 13 Abs.2 HinSchG, dass Sie Ihre Meldung auch an die externe Meldestelle des Bundes richten können. Die externe Meldestelle ist nach § 19 Abs.1 HinSchG das Bundesamt für Justiz.

Diese ist über diesen Link erreichbar:

Meldestelle des Bundes
Datenschutzhinweis

Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der Internen Meldestelle zur Verfügung:

Per E-Mail an: hinweis@lmax.de
Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: L.max GmbH, Interne Meldestelle nach dem HinSchG, Nünningstr. 2, 45141 Essen
Per Briefeinwurf in den Postkasten der Verwaltung Nünningstr. 2, 45141 Essen
Per Telefon: +49201 266 727-59